Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für K7 Workspace, Raum- und Arbeitsplatzbuchungen sowie Seminare, Workshops, Coaching, hybride Veranstaltungen und Webinare.
Ausschließlich B2B und Organisationen. Raum-, Arbeitsplatz-, Seminar-, Coaching- und Veranstaltungsleistungen von K7 Workspace richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an Unternehmen, Vereine, Verbände, Körperschaften, Stiftungen, öffentlich-rechtliche Einrichtungen und sonstige Organisationen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragspartner
- Vertragspartner ist gmfmedien, Inhaber Göke Frerichs, Kirchstraße 7, 61462 Königstein im Taunus. „K7 Workspace“ ist die Bezeichnung des Workspace- und Veranstaltungsangebots von gmfmedien und keine eigenständige juristische Person.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zeitweise oder längerfristige Überlassung von Arbeitsplätzen, Besprechungs-, Coaching-, Konferenz- und Veranstaltungsräumen sowie für damit verbundene Nebenleistungen. Sie gelten außerdem für von K7 Workspace beziehungsweise gmfmedien angebotene Seminare, Workshops, Trainings, Business- und Netzwerkveranstaltungen, Coachings, hybride Veranstaltungen, Webinare und vergleichbare Formate.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an Unternehmen, Vereine, Verbände, Körperschaften, Stiftungen, öffentlich-rechtliche Einrichtungen und sonstige Organisationen. Eine natürliche Person kann nur buchen, wenn sie bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucherverträge werden nicht geschlossen.
- Gesetzliche Vorschriften über Verbraucherwiderrufsrechte finden daher keine Anwendung. Vertragliche Stornierungs- und Umbuchungsrechte ergeben sich ausschließlich aus diesen AGB oder aus einer individuellen Vereinbarung.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn K7 Workspace ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Anfrage, Buchung und Vertragsschluss
- Anfragen und Buchungen können insbesondere persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über eine von K7 Workspace bereitgestellte Termin- oder Buchungsseite, zum Beispiel zcal, erfolgen.
- Eine Anfrage oder Terminwahl stellt grundsätzlich ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt mit ausdrücklicher Bestätigung durch K7 Workspace in Textform, mit Übersendung einer Auftrags- oder Buchungsbestätigung oder mit einer eindeutig als verbindlich gekennzeichneten automatisierten Bestätigung zustande.
- Maßgeblich für Leistungsumfang, Termin, Nutzungsdauer, Teilnehmerzahl, Preis und gegebenenfalls Zusatzleistungen sind das individuelle Angebot und die Buchungsbestätigung. Widersprechen sich individuelle Vereinbarung und diese AGB, geht die individuelle Vereinbarung vor.
- Der Kunde hat bei der Buchung zutreffende Unternehmens- beziehungsweise Organisationsdaten und eine erreichbare Kontaktperson anzugeben.
- Die AGB werden in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung einbezogen. Sie sind auf der Website von K7 Workspace dauerhaft abrufbar und können gespeichert oder ausgedruckt werden.
3. Leistungen und Nutzungsumfang
- Überlassen beziehungsweise erbracht werden nur die in der Buchungsbestätigung bezeichneten Räume, Arbeitsplätze, Zeiträume, Leistungen und Zusatzleistungen.
- Soweit nicht anders vereinbart, umfasst eine Raumbuchung die übliche Mitbenutzung der hierfür vorgesehenen Gemeinschaftsbereiche, insbesondere Eingangsbereich, Küche und sanitäre Anlagen. Ein Anspruch auf ausschließliche Nutzung dieser Gemeinschaftsflächen besteht nicht.
- Vorhandenes Mobiliar, Präsentations-, Moderations-, Konferenz-, Kommunikations- und sonstiges Equipment darf im Rahmen der gebuchten Nutzung bestimmungsgemäß verwendet werden. Aus einer allgemeinen Ausstattungsbeschreibung entsteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Fabrikat oder technisch gleichbleibende Einzelkomponenten, solange die vereinbarte Funktion im Wesentlichen gewährleistet bleibt.
- Die jeweils vereinbarte oder aus Sicherheitsgründen zulässige Höchstzahl von Personen darf nicht überschritten werden.
- Eine Weitervermietung, Untervermietung oder sonstige eigenständige Überlassung des gebuchten Raums oder Arbeitsplatzes an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von K7 Workspace nicht zulässig. Teilnehmer, Mitarbeiter, Kunden, Referenten und Dienstleister des buchenden Kunden gelten nicht als unzulässige Gebrauchsüberlassung, wenn sie sich im Rahmen des vereinbarten Nutzungszwecks in den Räumen aufhalten.
4. Preise, Rechnungen und Fälligkeit
- Alle Preise gegenüber Unternehmen und Organisationen verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern in Angebot, Rechnung oder Buchungsbestätigung keine abweichende Fälligkeit genannt ist.
- Bei kurzfristigen Buchungen kann K7 Workspace verlangen, dass das Entgelt spätestens vor Beginn der Nutzung, Veranstaltung oder Coaching-Leistung vollständig eingegangen ist.
- K7 Workspace kann bei längerfristiger Nutzung, besonders umfangreichen Buchungen oder erhöhtem Schadensrisiko eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vereinbaren.
- Zusatzleistungen, Mehrzeiten, Sonderreinigung, nachträglich vereinbarte Leistungen und sonstige vom Kunden veranlasste Zusatzkosten können gesondert berechnet werden.
5. Stornierung, Umbuchung und Nichterscheinen
- Eine gebuchte Raum-, Arbeitsplatz-, Seminar-, Workshop-, Coaching-, Hybrid- oder Webinarleistung kann bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei storniert oder, soweit organisatorisch möglich, einmalig kostenfrei umgebucht werden. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei K7 Workspace.
- Bei einer Stornierung weniger als 72 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen wird grundsätzlich die vereinbarte Vergütung fällig. K7 Workspace lässt sich ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung für denselben Zeitraum anrechnen.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass K7 Workspace kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Bei mehrtägigen oder zusammenhängenden Buchungen bezieht sich die 72-Stunden-Frist auf den Beginn des ersten gebuchten Leistungszeitraums.
- Bei Seminaren, Workshops und Veranstaltungen kann der Kunde anstelle des ursprünglich angemeldeten Teilnehmers ohne zusätzliche Gebühr einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen, sofern keine persönlichen Teilnahmevoraussetzungen entgegenstehen. Bei personenbezogenem Einzelcoaching ist eine Übertragung nur nach vorheriger Abstimmung möglich.
- Bei nachgewiesener akuter Erkrankung der namentlich gebuchten Person innerhalb der 72-Stunden-Frist kann K7 Workspace bei Seminaren oder Einzelcoaching eine einmalige Umbuchung auf einen verfügbaren Ersatztermin ermöglichen. Bei Firmen- oder Gruppenbuchungen führt die Erkrankung einzelner Teilnehmer nicht zur kostenfreien Stornierung der gesamten Buchung. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht in diesem Fall nicht, soweit die ursprünglich geschuldete Leistung weiterhin angeboten werden kann.
- Für unmittelbar durch höhere Gewalt betroffene Fälle gilt ergänzend Ziffer 23 dieser AGB.
6. Nutzungszeiten, Zugang, Auf- und Abbau
- Die vereinbarte Buchungszeit umfasst grundsätzlich auch die für den Kunden erforderliche Vorbereitung, den Auf- und Abbau sowie die Wiederherstellung des vereinbarten Raumzustands.
- Der Zugang ist nur während der vereinbarten Nutzungszeiten und über die hierfür vorgesehenen Zugänge gestattet. Abweichende Zugangszeiten bedürfen einer Vereinbarung.
- Eine Verlängerung über die vereinbarte Buchungszeit hinaus setzt die Verfügbarkeit und Zustimmung von K7 Workspace voraus. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
- Zusätzliche Nutzungszeit kann entsprechend der vereinbarten beziehungsweise gültigen Konditionen berechnet werden. Beeinträchtigt eine Überschreitung eine nachfolgende Buchung, bleiben weitergehende Ansprüche vorbehalten.
- Überlassene Schlüssel, Transponder, Codes oder sonstige Zugangsmittel sind sorgfältig aufzubewahren und dürfen nur an berechtigte Personen weitergegeben werden. Verlust oder Verdacht auf Missbrauch sind unverzüglich mitzuteilen.
- Beim Verlassen der Räume sind Fenster zu schließen, Beleuchtung und nicht benötigte Geräte auszuschalten und die Räume ordnungsgemäß zu verschließen, soweit dies nach dem jeweiligen Nutzungskonzept Aufgabe des Kunden ist.
7. Längerfristige Arbeitsplatz- und Fix-Desk-Nutzung
- Für längerfristige Arbeitsplatz- oder Fix-Desk-Nutzungen gelten ergänzend die im jeweiligen Nutzungsvertrag oder Angebot vereinbarten Laufzeiten, Kündigungsfristen, Zugangszeiten, Raumkontingente, Sicherheitsleistungen und sonstigen Konditionen.
- Ein Arbeitsplatz darf ausschließlich für den vereinbarten geschäftlichen oder beruflichen Zweck genutzt werden. Eine Nutzung zu Wohn-, Übernachtungs- oder Lagerzwecken ist nicht gestattet.
- Die Nutzung des K7 Workspace als Geschäftsanschrift, Sitz, Niederlassung, Betriebsstätte, Postanschrift oder ladungsfähige Anschrift bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
- Persönliche Gegenstände dürfen nur im vereinbarten Umfang aufbewahrt werden. Wertgegenstände, vertrauliche Unterlagen und eigene IT-Geräte sind vom Nutzer angemessen zu sichern.
- Monatliche Raum- oder Zusatzkontingente sind nur übertragbar, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
8. Pflegliche Nutzung der Räume und des Inventars
- Räume, Böden, Wände, Türen, Fenster, Möbel, technische Einrichtungen und sonstiges Inventar sind pfleglich und ausschließlich bestimmungsgemäß zu behandeln.
- Ohne Zustimmung von K7 Workspace dürfen keine Nägel, Schrauben, Tackernadeln, Bohrungen, stark haftenden Klebemittel oder sonstigen Befestigungen verwendet werden, die Oberflächen beschädigen oder Rückstände hinterlassen können.
- Dekorationen, Aufsteller, Kabel, Beleuchtung, eigene Technik und sonstige mitgebrachte Gegenstände müssen sicher aufgestellt beziehungsweise befestigt werden. Flucht- und Rettungswege sowie Türen, Feuerlöscheinrichtungen und sonstige Sicherheitseinrichtungen sind jederzeit freizuhalten.
- Mobiliar darf im üblichen Umfang umgestellt werden, soweit keine Beschädigungsgefahr entsteht. Nach Ende der Nutzung ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.
- Festgestellte Schäden, Funktionsstörungen oder ungewöhnliche Gefahrenlagen sind K7 Workspace unverzüglich mitzuteilen.
9. Konferenztechnik, Präsentationsmittel und eigene Geräte
- Bereitgestellte technische Geräte und Präsentations- oder Moderationsmittel dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß genutzt werden.
- Der Kunde ist für die Kompatibilität eigener Notebooks, Mobilgeräte, Adapter, Software, Benutzerkonten, Präsentationsdateien und sonstiger eigener Technik verantwortlich.
- Bei geschäftskritischen Präsentationen, hybriden Veranstaltungen oder Websessions hat der Kunde ausreichend Vorbereitungszeit einzuplanen und die Funktionsfähigkeit seiner eigenen Systeme rechtzeitig zu prüfen.
- Technische Geräte dürfen nicht geöffnet, umgebaut, zurückgesetzt oder in ihrer Konfiguration verändert werden, soweit dies nicht ausdrücklich gestattet wurde.
- Nach Ende der Nutzung sind eigene Benutzerkonten abzumelden, lokale Dateien zu entfernen und mitgebrachte Datenträger mitzunehmen. K7 Workspace übernimmt keine Pflicht zur Sicherung kundeneigener Daten.
- Eine kurzfristige Störung einzelner technischer Komponenten begründet keinen Anspruch auf vollständige Minderung oder Erstattung, wenn der vereinbarte Hauptzweck der Nutzung weiterhin möglich ist. Bei einer wesentlichen, von K7 Workspace zu vertretenden Beeinträchtigung gelten die gesetzlichen Rechte und ergänzend die Regelungen dieser AGB.
10. Internet, WLAN und Netzwerk
- Soweit Internetzugang bereitgestellt wird, handelt es sich um eine Nebenleistung zur vereinbarten Raum- oder Arbeitsplatznutzung.
- K7 Workspace schuldet ohne ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung keine jederzeit unterbrechungsfreie Verbindung, bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder dauerhafte Verfügbarkeit externer Dienste.
- Der Internetzugang darf nicht für rechtswidrige Zwecke genutzt werden. Untersagt sind insbesondere rechtswidrige Downloads oder Uploads, Verletzungen von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten, Angriffe auf IT-Systeme, die Verbreitung von Schadsoftware sowie sonstige rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Handlungen.
- Zugangsdaten dürfen nur an den berechtigten Teilnehmerkreis weitergegeben werden. Der Kunde hat seine eigenen Endgeräte angemessen gegen Schadsoftware und unbefugte Zugriffe zu schützen.
- Für Ausfälle oder Einschränkungen, die außerhalb des Einflussbereichs von K7 Workspace liegen, insbesondere Störungen des Telekommunikationsanbieters oder überregionaler Netze, haftet K7 Workspace nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
11. Strom, Heizung, Wasser, Fenster und Gebäudeeinrichtungen
- Strom, Heizung und Wasser sind im üblichen, dem vereinbarten Nutzungszweck entsprechenden Umfang Bestandteil der Nutzung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Geräte mit außergewöhnlich hoher elektrischer Anschlussleistung, Heizgeräte, Kühlgeräte, Kochgeräte, Maschinen oder sonstige technisch besondere Verbraucher dürfen nur nach vorheriger Abstimmung betrieben werden.
- Fenster dürfen zum üblichen Lüften geöffnet werden. Bei Niederschlag, starkem Wind, Frostgefahr sowie beim Verlassen der Räume sind sie rechtzeitig zu schließen.
- Heizungs-, Klima-, Elektro-, Gas-, Wasser- und sonstige Gebäudeeinrichtungen dürfen nur bestimmungsgemäß bedient werden. Sicherungen, Verteiler, Absperrungen oder zentrale Haustechnik dürfen ohne ausdrückliche Freigabe nicht geöffnet oder verändert werden.
- Erkennbare Störungen, Wasseraustritt, ungewöhnliche Gerüche, elektrische Probleme oder sonstige Gebäudeschäden sind unverzüglich zu melden. Bei akuter Gefahr sind zusätzlich die erforderlichen Notfallmaßnahmen beziehungsweise Notdienste zu veranlassen.
12. Küche, Sanitärbereiche, Speisen und Getränke
- Gemeinschaftsküche und sanitäre Einrichtungen dürfen im Rahmen der gebuchten Nutzung mitbenutzt werden.
- Küche, Geschirr, Geräte und Arbeitsflächen sind pfleglich zu behandeln und nach der Nutzung in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Verschüttete Flüssigkeiten oder andere Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen, insbesondere bei Rutsch- oder Beschädigungsgefahr.
- In Toiletten und Abflüsse dürfen nur hierfür geeignete Stoffe eingebracht werden. Kosten einer schuldhaft verursachten Verstopfung, Beschädigung oder Sonderreinigung können nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.
- Externes Catering und die Ausgabe von Speisen und Getränken liegen, soweit nicht von K7 Workspace selbst beauftragt, in der Verantwortung des Kunden beziehungsweise Veranstalters. Dies umfasst insbesondere lebensmittelrechtliche Pflichten und Informationen zu Allergenen, soweit diese einschlägig sind.
- Alkoholische Getränke dürfen nur im vereinbarten Rahmen und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ausgegeben und konsumiert werden.
13. Dartscheibe und sonstige Freizeitangebote
- Eine vorhandene Dartscheibe oder vergleichbare Freizeitmöglichkeit ist eine freiwillige Nebenleistung. Ein Anspruch auf deren jederzeitige Bereitstellung besteht nicht.
- Die Nutzung ist nur bestimmungsgemäß und mit der erforderlichen Sorgfalt zulässig. Während des Wurfs dürfen sich keine Personen im Wurf- oder unmittelbaren Gefahrenbereich befinden.
- Dartpfeile dürfen ausschließlich in Richtung der dafür vorgesehenen Dartscheibe geworfen werden. Der Kunde hat seine Teilnehmer über die sichere und sachgerechte Nutzung zu informieren und bei Bedarf eine geeignete Aufsicht sicherzustellen.
- Beschädigungen, zum Beispiel an Türen, Wänden, Böden, Möbeln oder sonstigem Inventar durch fehlgegangene Würfe, sind unverzüglich zu melden.
- Für schuldhaft verursachte Schäden haften der Verursacher und, soweit ihm der Schaden rechtlich zuzurechnen ist, der buchende Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche gegen den tatsächlichen Schädiger bleiben unberührt.
- Die Haftung von K7 Workspace für eigene Pflichtverletzungen richtet sich ausschließlich nach Ziffer 22 dieser AGB.
14. Sicherheit, Hausordnung und Rücksichtnahme
- Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter, Teilnehmer, Gäste, Referenten und beauftragten Dienstleister die Hausordnung, Sicherheitsbestimmungen und angemessene Anweisungen von K7 Workspace beachten.
- Rauchen und Dampfen sind in den Innenräumen nicht gestattet.
- Offenes Feuer, Kerzen, Pyrotechnik, Nebelmaschinen und vergleichbare Einrichtungen dürfen nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung eingesetzt werden.
- Gefährliche, explosive, leicht entzündliche, stark geruchsbildende oder für Büro- und Veranstaltungsräume ungeeignete Stoffe dürfen nicht eingebracht werden.
- Übermäßiger Lärm und sonstige erhebliche Störungen anderer Nutzer oder Gebäudenachbarn sind zu vermeiden.
- Tiere dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mitgebracht werden. Ausgenommen hiervon sind gesetzlich geschützte Assistenzhunde.
- K7 Workspace übt in den von K7 betriebenen Bereichen das Hausrecht aus. Personen, die andere gefährden, erheblich stören oder trotz Aufforderung gegen Sicherheitsregeln oder diese AGB verstoßen, können von der weiteren Nutzung ausgeschlossen werden.
15. Reinigung, Abfall und Rückgabe
- Die übliche Unterhaltsreinigung ist Bestandteil des Nutzungsentgelts, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Nicht umfasst sind außergewöhnliche Verschmutzungen, übermäßige Abfallmengen, Flecken, Beschädigungen oder Reinigungsaufwand, der deutlich über die gewöhnliche vertragsgemäße Nutzung hinausgeht.
- Mitgebrachte Gegenstände, Verpackungen, Veranstaltungsunterlagen und größere Abfallmengen sind nach Ende der Nutzung zu entfernen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Erforderliche Sonderreinigung kann nach tatsächlichem und nachgewiesenem Aufwand berechnet werden, soweit sie vom Kunden oder ihm zurechenbaren Personen schuldhaft verursacht wurde.
- Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch stellt keinen ersatzpflichtigen Schaden dar.
16. Zustandsdokumentation und Schadensfeststellung
- K7 Workspace ist berechtigt, unmittelbar vor und nach einer Raum- oder Veranstaltungsnutzung den Zustand der Räume und des bereitgestellten Inventars zu dokumentieren. Dies kann insbesondere durch datierte Fotografien von Raumansichten, Wänden, Türen, Böden, Mobiliar und Technik erfolgen.
- Die Zustandsdokumentation dient ausschließlich der Beweissicherung, Qualitätssicherung und gegebenenfalls der Prüfung, Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen.
- Personen, Namensschilder, Teilnehmerlisten, Bildschirminhalte und sonstige personenbezogene Informationen sollen dabei nicht erfasst werden. Soweit eine unbeabsichtigte Erfassung erfolgt, wird das Material nur zweckgebunden verarbeitet.
- Werden nach der Nutzung neue Schäden festgestellt, erhält der Kunde Gelegenheit zur Stellungnahme. K7 Workspace kann zur Dokumentation Detailaufnahmen und Kostenvoranschläge beziehungsweise Reparaturnachweise verwenden.
- Aufnahmen ohne Schadensfall werden grundsätzlich gelöscht, sobald sie für die Zustandsdokumentation nicht mehr erforderlich sind. Bei einem Schaden dürfen sie bis zur abschließenden Klärung und im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen gespeichert werden.
17. Verantwortlichkeit des Kunden für Schäden
- Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er schuldhaft verursacht.
- Für Personen, deren Verhalten dem Kunden gesetzlich zuzurechnen ist, haftet der Kunde im gesetzlichen Umfang. Soweit Teilnehmer oder Gäste einen Schaden verursachen, hat der Kunde K7 Workspace bei der Feststellung des Verursachers und der Schadenabwicklung in zumutbarem Umfang zu unterstützen.
- Eine verschuldensunabhängige Haftung des Kunden allein wegen des Auftretens eines Schadens wird nicht vereinbart.
- Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Schäden unverzüglich mitzuteilen und alles Zumutbare zu unternehmen, um eine Vergrößerung des Schadens zu vermeiden.
- Schadensersatz richtet sich nach dem tatsächlich ersatzfähigen Schaden. Normale Abnutzung und bereits vorhandene Schäden bleiben unberücksichtigt.
18. Versicherung und besondere Veranstaltungsrisiken
- Gewerbliche Kunden und Veranstalter sind für einen ihrer Tätigkeit und Veranstaltung angemessenen eigenen Haftpflichtversicherungsschutz verantwortlich.
- Bei Veranstaltungen mit erhöhtem Personen-, Sach- oder Mietsachschadenrisiko kann K7 Workspace vor Vertragsschluss oder vor Veranstaltungsbeginn einen Nachweis einer geeigneten Betriebs- oder Veranstaltungshaftpflicht verlangen.
- Der Versicherungsschutz von K7 Workspace ersetzt nicht den eigenen Versicherungsschutz des Kunden und erweitert keine gesetzlichen oder vertraglichen Haftungsansprüche.
19. Veranstaltungen externer Veranstalter
- Mietet ein Kunde Räume zur Durchführung einer eigenen Veranstaltung, bleibt ausschließlich der Kunde Veranstalter gegenüber seinen Teilnehmern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Der Veranstalter ist selbst dafür verantwortlich, dass Inhalt, Ablauf und Durchführung seiner Veranstaltung rechtmäßig sind und sämtliche erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Rechte vorliegen.
- Dies betrifft, soweit einschlägig, insbesondere Musik- und Urheberrechte, GEMA-Meldungen, Bild- und Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Jugendschutz, Gewerberecht, Catering, Ausschank, Arbeitsschutz sowie sonstige veranstaltungsbezogene Pflichten.
- Foto-, Video- oder Tonaufnahmen durch den Veranstalter liegen in dessen eigener Verantwortung. Er hat die erforderlichen Informationen, Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen sicherzustellen.
- Der Name K7 Workspace darf ohne vorherige Zustimmung nicht so verwendet werden, dass der Eindruck entsteht, K7 Workspace sei Veranstalter, Mitveranstalter, Sponsor oder inhaltlich verantwortlich.
20. Seminare, Workshops, Trainings und Coaching durch K7 Workspace beziehungsweise gmfmedien
- Anmeldungen werden mit der Buchungsbestätigung verbindlich. Ein Teilnahmeplatz ist nach Maßgabe der Buchungsbestätigung reserviert. K7 Workspace kann die Teilnahme von rechtzeitigem Zahlungseingang abhängig machen.
- Sofern in der jeweiligen Beschreibung keine Mindestteilnehmerzahl genannt ist, wird eine Veranstaltung grundsätzlich nicht allein wegen geringer Teilnehmerzahl abgesagt und kann auch mit nur einem Teilnehmer durchgeführt werden. Zwingende organisatorische Gründe, Erkrankung des Dozenten und höhere Gewalt bleiben vorbehalten.
- Seminar-, Workshop- und Coachingzeiten ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder Buchungsbestätigung. K7 Workspace kann Beginn, Ende, Pausen oder Ablauf in angemessenem Umfang anpassen, soweit der Gesamtcharakter und wesentliche Leistungsinhalt erhalten bleiben.
- Ein angekündigter Veranstaltungsort kann aus sachlichem Grund durch einen gleichwertigen und zumutbaren Veranstaltungsort ersetzt werden. Der Kunde wird hierüber so früh wie möglich informiert.
- Fällt ein vorgesehener Dozent aus, kann K7 Workspace einen fachlich geeigneten Ersatz einsetzen oder einen Ersatztermin anbieten. Ist beides nicht zumutbar oder möglich, werden bereits gezahlte Entgelte für die nicht erbrachte Leistung erstattet.
- Bei Coaching und Beratung schuldet K7 Workspace die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen, persönlichen oder sonstigen Erfolg. Entscheidungen und Umsetzung verbleiben in der Verantwortung des Kunden.
- Coaching stellt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart und entsprechend qualifiziert angeboten, keine Rechts-, Steuer-, medizinische oder psychotherapeutische Beratung oder Behandlung dar.
- Teilnehmer sind verpflichtet, die für eine sinnvolle Durchführung erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß bereitzustellen und an vereinbarten Arbeits- oder Vorbereitungsschritten mitzuwirken.
- Geschäftliche oder persönliche Informationen anderer Teilnehmer, die erkennbar vertraulich sind, dürfen nicht ohne deren Zustimmung außerhalb der Veranstaltung verbreitet werden.
21. Hybride Veranstaltungen, Webinare und Online-Teilnahme
- Bei hybriden Veranstaltungen besteht die Leistung aus der jeweils gebuchten Präsenz- und/oder Online-Teilnahme. Zugangsdaten für Online-Sessions dürfen nur an den berechtigten Teilnehmerkreis weitergegeben werden.
- Der Teilnehmer beziehungsweise Kunde ist für einen geeigneten Internetzugang, kompatible Endgeräte, aktuelle Software sowie funktionsfähige Audio- und gegebenenfalls Videotechnik auf seiner Seite verantwortlich.
- Kurze technische Störungen, die den wesentlichen Leistungsinhalt nicht beeinträchtigen, begründen keinen Anspruch auf vollständige Erstattung.
- Führt eine von K7 Workspace zu vertretende technische Störung dazu, dass ein wesentlicher Teil einer kostenpflichtigen Online- oder Hybridleistung nicht genutzt werden kann, kann K7 Workspace zunächst eine angemessene Ersatzleistung, einen Ersatztermin oder Zugang zu einer gleichwertigen Nachholung anbieten. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Für Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden, seines Netzwerks, Internetproviders, Endgeräts, Browsers oder sonstiger eigener Software haftet K7 Workspace nicht.
- Ton-, Bild-, Bildschirm- oder Videoaufzeichnungen durch Teilnehmer sind ohne vorherige Zustimmung von K7 Workspace und gegebenenfalls der betroffenen Personen nicht gestattet.
- Sofern K7 Workspace eine Veranstaltung aufzeichnet oder Aufzeichnungen zu Dokumentations-, Schulungs- oder Marketingzwecken einsetzen möchte, erfolgt die hierfür erforderliche Information und gegebenenfalls Einwilligung gesondert. Aus diesen AGB folgt keine pauschale Einwilligung in Personenaufnahmen.
22. Haftung von K7 Workspace
- K7 Workspace haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von K7 Workspace.
- Für eingebrachte Gegenstände, Garderobe, persönliche Unterlagen, eigene Technik oder sonstige Sachen des Kunden besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verwahrungs- oder Bewachungspflicht. Eine Haftung für eigene Pflichtverletzungen nach den vorstehenden Absätzen bleibt unberührt.
23. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
- Kann eine Leistung aufgrund eines Ereignisses nicht oder nur wesentlich eingeschränkt erbracht werden, das außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Vertragspartei liegt und bei Vertragsschluss nicht mit angemessenen Mitteln verhindert werden konnte, gelten die nachfolgenden Regelungen.
- Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, Hochwasser, schwere Unwetter, Brand- oder Wasserschäden ohne Verantwortlichkeit der betroffenen Partei, behördliche Verbote oder Schließungen, Krieg, Terrorlagen, Epidemien beziehungsweise Pandemien, flächendeckende Ausfälle von Energie- oder Telekommunikationsinfrastruktur sowie vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse zählen.
- Die betroffene Partei informiert die andere Seite unverzüglich. Soweit möglich und zumutbar, wird zunächst versucht, die Leistung zu verschieben, online beziehungsweise hybrid durchzuführen oder auf andere Weise gleichwertig nachzuholen.
- Ist K7 Workspace dauerhaft an der Leistung gehindert und keine zumutbare Ersatzleistung möglich, werden bereits gezahlte Entgelte für noch nicht erbrachte Leistungen erstattet.
- Ist der Kunde durch ein ihn unmittelbar betreffendes Ereignis höherer Gewalt objektiv an der Nutzung oder Teilnahme gehindert, kann er die betroffene Leistung einmalig ohne Stornokosten auf einen verfügbaren Ersatztermin umbuchen. Voraussetzung ist eine unverzügliche Mitteilung und, soweit zumutbar, ein geeigneter Nachweis. Allgemeine Verkehrsbehinderungen, gewöhnliche Witterungsverhältnisse, individuelle Terminprobleme oder fehlende Reiseplanung gelten nicht als höhere Gewalt.
- Ansprüche auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Personal-, Produktions- oder sonstigen mittelbaren Kosten bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB und der gesetzlichen Vorschriften.
24. Unterlagen, Urheberrechte und Nutzungsrechte
- Seminarunterlagen, Präsentationen, Arbeitsblätter, Aufzeichnungen, Konzepte und sonstige von K7 Workspace beziehungsweise gmfmedien bereitgestellte Inhalte können urheberrechtlich oder anderweitig geschützt sein.
- Der Teilnehmer erhält, soweit nichts anderes vereinbart ist, ein einfaches Recht zur persönlichen beziehungsweise eigenen beruflichen Nutzung im Rahmen des gebuchten Zwecks.
- Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an nicht angemeldete Dritte, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung zur Weiterverbreitung oder kommerzielle Verwertung ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet.
- Eigene Unterlagen und Inhalte des Kunden verbleiben in dessen Rechtsinhaberschaft. Der Kunde stellt sicher, dass er für mitgebrachte oder vorgeführte Inhalte über die erforderlichen Rechte verfügt.
25. Datenschutz und Vertraulichkeit
- Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet.
- Soweit ein externer Veranstalter Teilnehmerdaten verarbeitet oder an K7 Workspace übermittelt, ist er für das Vorliegen einer ausreichenden Rechtsgrundlage und die Erfüllung seiner Informationspflichten verantwortlich.
- Bei Einzelcoachings und vertraulichen Beratungen behandelt K7 Workspace die im Rahmen der Leistung bekannt gewordenen nicht öffentlichen Informationen vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht oder ausdrückliche Freigabe besteht.
- Die in Ziffer 16 beschriebene Zustandsdokumentation von Räumen dient nicht der Überwachung von Teilnehmern und wird nicht zu Werbezwecken verwendet.
26. Stellplätze und Außenbereiche
- Soweit ein Stellplatz ausdrücklich mitgebucht oder überlassen wird, darf nur der bezeichnete Stellplatz und nur für den vereinbarten Zeitraum genutzt werden.
- Der Stellplatz ist kein bewachter Parkplatz. K7 Workspace übernimmt keine Verwahrung des Fahrzeugs oder darin befindlicher Gegenstände.
- Der Nutzer hat Verunreinigungen, insbesondere durch austretende Betriebsstoffe, unverzüglich zu melden und im Rahmen seiner gesetzlichen Verantwortlichkeit zu beseitigen beziehungsweise die Kosten der Beseitigung zu tragen.
- Feuerwehrzufahrten, Durchfahrten und fremde Stellplätze sind freizuhalten.
27. Ausschluss von der Nutzung und außerordentliche Beendigung
- K7 Workspace kann eine Nutzung vorzeitig beenden oder Personen vom weiteren Aufenthalt ausschließen, wenn eine erhebliche Gefährdung von Personen oder Sachen besteht, rechtswidrige Handlungen stattfinden oder trotz Aufforderung erheblich gegen diese AGB, Sicherheitsvorgaben oder die Hausordnung verstoßen wird.
- Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, insbesondere vorsätzlicher Sachbeschädigung, erheblicher Störung des Betriebs, unbefugter Weiterüberlassung oder fortgesetztem Zahlungsverzug, bleiben gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung unberührt.
- Beruht die vorzeitige Beendigung auf einem vom Kunden zu vertretenden erheblichen Verstoß, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits angefallener oder nicht mehr anderweitig verwertbarer Leistungen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
28. Fundsachen und zurückgelassene Gegenstände
- Fundsachen werden nach Möglichkeit für einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt. Gesetzliche Fundvorschriften bleiben unberührt.
- Offensichtlich wertlose, verderbliche oder aus Sicherheitsgründen problematische Gegenstände können früher entsorgt werden, soweit gesetzlich zulässig.
- Notwendige Versandkosten für die Rücksendung zurückgelassener Gegenstände trägt der Kunde.
29. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort für vor Ort zu erbringende Leistungen ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, Königstein im Taunus.
- Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von gmfmedien vereinbart.
- Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen können in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 01.07.2026